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Bitte erfragen Sie im Einzelfall, welche konkreten Unterlagen benötigt werden. Wir übernehmen keine
Garantie auf Vollständigkeit der Angaben.

Bitte beachten Sie:
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Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern, Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig; diese ist der Zulassungsstelle vorzulegen |
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Bei Verlust ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben (§5STVG) |
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Jede Änderung am Fahrzeug oder des Halternamens, der Anschrift oder der Haftpflichtversicherung ist unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden (siehe auch Erklärung am Fahrzeugschein) |
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